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Digitaler Schreibtisch


AGB
KORREKTURDIENST

 

Christa Berger

Wagnesweg 7b, 8044 Graz

Österreich

T: +4366475133015

M: office@korrekturdienst.at

Vorbemerkungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und Christa Berger, BA (in weiterer Folge als Auftragnehmerin bezeichnet). Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erkennt mit der Erteilung des Auftrages durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail) diese AGB an. Die AGB der Auftragnehmerin haben Vorrang gegenüber allfälligen AGB des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Allfällige Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.​

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Es gelten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers, wie sie auf https://www.korrekturdienst.at/leistungen-preise zum Zeitpunkt der Auftragsanfrage ausgewiesen sind. Sobald von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich hierbei stets um eine branchenübliche Normseite à 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alle ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich für die Überarbeitung elektronischer Medien. Wird hingegen durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin eine Bearbeitung in Papierform verlangt, ist dies vor Ausführungsbeginn anzugeben und es ist ein erhöhtes Honorar zu vereinbaren. Sollten Texte zur Auftragserfüllung durch die Auftragnehmerin vorab in ein verarbeitbares Dateiformat konvertiert werden müssen, wie bspw. die Extraktion von Webseitentexten und Konvertierung dieser in Dateiformate von gängigen Textverarbeitungsprogrammen, dann ist hierfür ein erhöhtes Honorar anzusetzen.

 

Leistungsumfang

Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen Korrektorat, Lektorat, Plagiatsprüfung weiters Formatierung von diversen Texten und wissenschaftlichen Arbeiten. Alle genannten Leistungen erfolgen für Texte in deutscher Sprache und auf Anfrage in englischer Sprache. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlich vereinbarten Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsinhaltes und der Vergütung müssen schriftlich festgehalten werden. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind.

 

Auftragserteilung

Nach der Anfrage durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches schriftliches Angebot. Das Angebot ist für die Dauer von zwei Tagen gültig. Der Vertrag kommt erst mit dem Zusenden der Auftragsbestätigung und des gesamten zu bearbeitenden Textes durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zustande. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin bestätigt die Auftragsannahme schriftlich per E-Mail. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag. Der Auftragnehmerin steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach der erfolgten Auftragsannahme kann der Vertrag von der Auftragnehmerin aus wichtigen Gründen storniert werden. Dazu zählen insbesondere Korrektur- bzw. Lektoratsarbeiten von Texten, die sittenwidrig, politisch bedenklich oder sonst anstößig sind und/oder in die Rechte Dritter eingreifen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin verantwortlich. Die Auftragnehmerin

  1. hat das Recht, einen Auftrag zu stornieren, wenn sie der Meinung ist, dass das übermittelte Dokument nicht den Mindestanforderungen entspricht.

  2. Die Mindestanforderungen für ein Dokument sind:​

    1. Für das Korrekturservice muss die Qualität des Dokuments derart sein, dass die Auftragnehmerin das Dokument auf normale Art und Weise Korrektur lesen und bearbeiten kann. Ob dies der Fall ist, wird von der Auftragnehmerin beurteilt. Wird die Grundqualität des Dokuments als zu schlecht empfunden, so kann der Auftrag storniert werden.

    2. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin begeht keinen Betrug.

  3. Wird Auftrag storniert, so der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin darüber schnellstmöglich informiert.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei überheblicher, herablassender, beleidigender und/oder ungemessen aggressiver Kommunikation von Seiten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin das Vertragsverhältnis auch vorzeitig zu beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt durchführten Leistungen sind vollumfänglich und umgehend zu begleichen. Für daraus für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin entstehende Schäden ist die Auftragnehmerin keinesfalls haftbar zu machen. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Auftragnehmerin seinen bzw. ihren korrekten Namen und seine bzw. ihre korrekte Anschrift mitzuteilen. Diese werden seitens der Auftragnehmerin ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an außenstehende Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmerin ist es gestattet, Aufträge oder Teile von Aufträgen von Dritten ausführen zu lassen. Die Geschäftsbeziehung besteht aber weiterhin zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin.

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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin

Um einen reibungslosen Ablauf eines Auftrages zu gewährleisten, müssen durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Diese Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, auf deren Einhaltung Leistungen von KORREKTURDIENST, insbesondere Terminbestätigungen, beruhen. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und leserlich zur Verfügung. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin dokumentiert bei Vertragsschluss in schriftlicher Form und übermittelt der Auftragnehmerin die Information, wenn die Erbringung der Leistung nur während eines bestimmten Zeitraumes möglich ist und eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen würde. Die Texte müssen als in einem Textverarbeitungsprogramm gesetzte Datei geliefert werden. Übernimmt KORREKTURDIENST mit Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin die Übertragung aus einem anderen Datenformat (z.B. .pdf), gilt die sich daraus ergebende Datei als Ausgangstext. Die Daten müssen virenfrei sein. Eingehende Daten sind auf Viren zu prüfen. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin garantiert, dass er/sie die Nutzungsrechte an den Vorlagen und an den zu bearbeitenden Materialien hat, insbesondere dass er/sie über das Recht verfügt, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung dieser Vorlagen zu gestatten. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten und Ersatzansprüchen freihalten, die aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter hergeleitet werden. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt sämtliche Informationen zur Verfügung, die von Seiten der betreuenden Lehrperson beanstandet wurden und die in die Bearbeitung miteinfließen sollen. Weiters müssen, um den Erfolg der beauftragten Leistung herbeizuführen, durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin besondere Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nachstehende Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, deren Einhaltung die Leistungen von KORREKTURDIENST bedingen. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Ausführungsbeginn bekannt zu geben, ob der Text bei einer Schweizer Hochschule/Behörde eingereicht wird und folglich die Schweizer Sprachbesonderheiten bei der Korrektur von der Auftragnehmerin zu berücksichtigen sind; ob es sich um einen juristischen Text handelt; wenn die Verwendung bestimmter Schreibweisen gewünscht ist; insbesondere bei fremdsprachigen Begriffen, spezifischen Fachbegriffen (z.B. in medizinischen oder biologischen Texten) und besonderen Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen; wofür und ggf. in welcher Stückzahl er/sie den vertragsgegenständlichen Text verwenden will. Des Weiteren sind vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Titel und Art der Arbeit bzw. des Textes sowie die Fakultät bekanntzugeben (zumindest muss der übermittelten Arbeit das Deckblatt beigelegt werden).

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Leistungserbringung, Lieferung und Lieferfristen

Die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung seitens der Auftragnehmerin sind Voraussetzungen für eine fristgerechte Lieferung. Die nach Vereinbarung bearbeiteten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung fristgerecht an den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin versendet. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen Versand gegeben wurden. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, sobald der korrigierte Text entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind (ausschließlich elektronisch). Der Versand auf elektronischem Weg erfolgt auf alleinige Gefahr des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Sollten sich während des laufenden Auftrags Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, muss die Auftragnehmerin darüber unverzüglich informiert werden. Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte bedürfen einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung und können die Lieferfrist und den vereibarten Vertragtspreis verändern. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin trägt etwaigen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass aufgrund unrichtiger, unvollständiger bzw. nachträglich geänderter Vorgaben die Auftragnehmerin Leistungen korrigieren oder wiederholen muss oder Leistungen verzögert werden. Eine Haftung für Schäden oder Verzögerungen nicht nur vorübergehender Art, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Lockdowns, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen, wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Hindernisse. In diesen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung, zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Über Verspätungen in der Abwicklung wird der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zeitnah in Kenntnis gesetzt. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei einer vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin wird dabei jedoch nicht von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden. Die Auftragnehmerin behält sich vor zu bestimmen, wann das Dokument bearbeitet wird, solange die Lieferung des Korrektur gelesenen und lektorierten Dokuments innerhalb der Deadline liegt. Werden der Auftragnehmerin nach Abschluss des Vertrages rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte bekannt, so hat sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin im vollen Umfang. Sofern bis zum Rücktrittszeitpunkt noch keine Leistungen erbracht worden sind, behält die Auftragnehmerin 50 % des Netto-Auftragsvolumens als Stornierungsgebühren ein. Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin den ihm/ihr obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

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Plagiatsprüfungen

Plagiatsprüfungen werden mit der von chip.de empfohlenen Software Plagaware durchgeführt. Auf Wunsch hin kann auch eine andere Software verwendet werden. Eine Plagiatsprüfung wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, die letztliche Verantwortung liegt jedoch beim Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin. Eine (rückwirkende) Haftung seitens der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin erhält im Anschluss an eine Plagiatsprüfung einen Plagiatsprüfbericht, welcher genauen Aufschluss über verdächtige Stellen im geprüften Text gibt. Die Durchsicht des Prüfberichts von Seiten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin wird dringend angeraten. Die Plagiatsprüfung wird auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin von der Datenbasis des Softwareportals umgehend gelöscht.

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Referenzen

Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ausdrücklich die Zustimmung, dass er/sie auf der Referenzliste der Webseite der Auftragnehmerin mit Namen, Firmenbezeichnung oder Logo aufscheint. Sollte er/sie damit nicht einverstanden sein, wird die Auftragnehmerin die Referenz wunschgemäß löschen bzw. nicht veröffentlichen.

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Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über diese Kostensteigerung schriftlich informiert. Sollte der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nicht binnen angemessener Zeit schriftlich widersprechen, so gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen unter 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.

 

Honorar und Bezahlung/Zahlungsverzug

Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf ein vereinbartes Honorar für erbrachte Leistungen und ist auch berechtigt, nach Ermessen zur Deckung des Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen. Grundsätzlich ist auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin eine Vorauszahlung möglich. Für die Erstellung der Honorarnote, die am Ende des Auftrags gestellt und elektronisch übermittelt wird, ist die Bekanntgabe einer Rechnungsanschrift nötig. Diese kann entweder gleich ins Anfrageformular eintragen oder mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt werden. Bei umfangreicheren Aufträgen beziehungsweise bei Bedarf ist auf Anfrage auch eine Ratenzahlung möglich, die im Zuge der Auftragsanbahnung vereinbart werden muss. Für Express- und Wochenendarbeiten können vorab festgelegte Zuschläge verrechnet werden. Die Höhe wird in der Einzelvereinbarung festgehalten. Alle Honorare sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Das vereinbarte Honorar ist umgehend nach Lieferung bzw. Zustellung der Honorarnote auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, beziehungsweise dann, wenn vereinbarte Teilabschnitte fertiggestellt sind. Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin bleiben sämtliche Änderungen der überarbeiteten Texte Eigentum der Auftragnehmerin bzw. behält sie deren Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Bei Zahlungsverzug werden für Mahnschreiben jeweils ein Betrag in der Höhe von 20 € sowie ab dem 1. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet (9,2 % p.a. zu-/abzüglich des jeweiligen Basiszinssatzes der Österreichischen Nationalbank). Weitere rechtliche Schritte behält sich die Auftragnehmerin vor. Die Begleichung der Rechnung ist ausschließlich durch Online-Überweisung möglich, Barbezahlungen werden nicht entgegengenommen!

 

Diskretion und Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Aufträge, es sei denn, der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin entbindet die Auftragnehmerin der Verschwiegenheitspflicht. Dokumente und Inhalte aus Dokumenten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Mängelansprüche

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Arbeitsschritte sorgfältig und termingerecht auszuführen. Ziel des Korrektorats bzw. Lektorats ist die höchstmögliche Reduzierung der Fehler im Ausgangstext. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats/Lektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung der Auftragnehmerin ausreichend. Dabei verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die bestehenden, von dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin verschriftlichten Inhalte nicht zu berühren. Die Auftragnehmerin ist bemüht, ihren Auftraggebern und Auftraggeberinnen einen formal und gegebenenfalls auch stilistisch möglichst einwandfreien Text fristgerecht zu übermitteln. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen. Seitens der Auftragnehmerin wird bei der Bearbeitung der Aufträge eine vollständige Fehlerfreiheit angestrebt, welche aber nicht garantiert werden kann. Nach allgemeiner Lebenserfahrung führen die beauftragten Leistungen regelmäßig nicht zu einer Beseitigung aller Fehler. Ein Fehler in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechtschreibung, Grammatik oder der Satzbau von den möglichen Schreibweisen oder Formulierungen des jeweils aktuellen Duden abweicht und nach diesem als falsch gilt. Der Vertragserfolg ist daher bereits eingetreten, wenn die Auftragnehmerin mindestens 85 % der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt. Dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin ist insoweit bekannt und er/sie erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie eine nach gewöhnlichen Maßstäben zu kurze Frist zur Leistungserbringung aus dem Verhältnis des Textumfangs zum gewünschten Rückgabetermin den Vertragserfolg beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch vereinzelt Fehler im Text verbleiben können. Bei Express-Aufträgen mit einem Textvolumen von mehr als 2.000 Wörtern gilt der Vertragserfolg daher bereits als eingetreten, wenn die Auftraggeberin 70 % der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt. Soweit der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Gewährleistungsrechte aus Stellungnahmen von Dritten ableitet, müssen diese nebst der Authentifizierung des Dritten schriftlich an die Auftraggeberin weitergeleitet werden, um eine etwaige Mangelhaftigkeit der Vertragsleistungen aus Gründen, die weder Vertragsgegenstand sind, noch den branchenüblichen Standards entsprechen, überprüfen zu können. Reine Behauptungen fließen nicht in die Gewährleistungsrechte mit ein. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet. Für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bearbeiteten Texte übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Durchgeführte stilistische Korrekturen sowie Vorschläge bzw. Kommentare bezüglich Verständlichkeit, Struktur und Inhalt verstehen sich immer als Verbesserungsvorschläge. Sie bedürfen daher der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin und werden nicht als Mängel anerkannt und sind als Reklamationsgrund ausgeschlossen. Ein nach Auffassung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin mangelhaft erfüllter Auftrag ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Berechtigte Reklamationen werden jedoch sehr ernst genommen. Im Zweifelsfall hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin das Vorliegen eines Mangels zu beweisen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Werk dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zugegangen ist (Postausgangsdatum und -zeitpunkt). Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin keine Ansprüche wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über. Für vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen, die in Absprache mit der Auftragnehmerin vereinbart werden muss. Diese Frist kann nicht durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin festgelegt werden. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisminderung. Erfolgt diese Mängelbeseitigung nicht, besteht für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Haftungsbeschränkung und -ausschluss

Die Auftragnehmerin haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Fall einer rechtmäßigen Haftbarkeit nur bis zu Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Allfällige Personenschäden sind aufgrund des gegenständlichen Auftragsgegenstandes nicht vorstellbar. Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, die sich Dritte widerrechtlich angeeignet haben. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Dateien bzw. Dokumente frei von technischen Mängeln, Viren etc. sind. Er/sie haftet widrigenfalls für daraus resultierende Folgeschäden bzw. kann in diesem Fall die ordnungsgemäße Bearbeitung nicht garantiert werden. Für die inhaltliche Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden Texte übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich und verpflichtet sich, die für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) auf die bestehenden Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu überprüfen und etwaige Genehmigungen einzuholen, widrigenfalls die Auftragnehmerin voll schad- und klaglos zu halten ist.  Die übermittelten Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin zu gewährleisten. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zur Vertragserfüllung zu nutzen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es handelt sich um Subfirmen, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag entsprechend der DSGVO abgeschlossen wurde. Das Übermitteln personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für Schäden jeglicher Art, die aufgrund falscher und/oder unvollständiger von dem Auftraggeber bzw.  der Auftraggeberin bzw. in dessen bzw. deren Namen gemachter Daten entstanden sind. Sollte die Auftragnehmerin für Schäden irgendeiner Form haftbar gemacht werden, so beschränkt sich diese Haftbarkeit für die Auftragnehmerin höchstenfalls auf den Wert des einfachen Rechnungsbetrags des Auftrags, zumindest für den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftbarkeit bezieht. Die Auftragnehmerin ist keinesfalls für eventuelle Schäden verantwortlich, die bei Ablehnung des Auftrags durch die Auftragnehmerin entstehen. Die Auftragnehmerin kann keinesfalls haftbar gemacht werden bei Schäden oder Verlust der bei der Auftragnehmerin oder Dritten gespeicherten Dokumente. Die Auftragnehmerin kann keinesfalls haftbar gemacht werden bei Folgen und eventuellen Schäden für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung des Korrekturtermins. Die Auftragnehmerin kann keinesfalls haftbar gemacht werden für das Nicht-Finden von Plagiaten bei der Plagiatsprüfung. Die Auftragnehmerin kann keinesfalls haftbar gemacht werden bei Folgeschäden, Schäden, die durch Studienverzögerung entstehen; Schäden, die entstehen, wenn die Ausbildung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin nicht erfolgreich abgeschlossen wird; Schäden, die entstehen, wenn das bearbeitete Dokument mit „Nicht genügend“ bewertet wird. Die Auftraggeberin kann keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin es verabsäumt hat, ein adäquates Zeitmanagement für die fristgerechte Fertigstellung seiner bzw. ihrer Arbeit vorzunehmen. Als ordentlicher Gerichtsstand wird gem. § 104 JN Graz vereinbart. Eine Abweichung davon ist nicht möglich. 

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu finden.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist Graz. Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber bzw. Auftraggeberin und Auftragnehmerin unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

 

Schlussbestimmungen

Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern. Es gilt jeweils die bei Abschluss des Vertrages aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen.

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(Stand 2024)

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